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- Autor: Frank Zscheile
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Nach der zum 1. Januar 2021 eingeführten Regelung dürfen Gemeinden landesweit für ihre Buchhaltung nur noch solche Software einsetzen, die von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) zugelassen wurde. Untersucht wurden im Einzelnen die Workflowlösungen von xSuite zur Eingangsrechnungsverarbeitung in SAP in der Version 5.2. Diese sind nun offiziell für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung in NRW zugelassen.
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